Laut § 4 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchuG) ist Arbeit so zu gestalten, dass Gefährdungen für Leben und Gesundheit vermieden oder möglichst reduziert werden. Dabei spielt auch die psychische Gesundheit eine bedeutende Rolle, denn langfristiger negativer Stress wirkt sich nachweislich auf die Gesundheit, Leistungsfähigkeit und Motivation der Beschäftigten aus.
Mit der gesetzlich vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung werden objektiv die organisatorischen Schwachstellen und Belastungsquellen in Ihrem Unternehmen identifiziert und bedarfsgerechte Lösungen abgeleitet.
Unsere Experten unterstützen Sie in der Erhebung der Belastungen, in der Definition von Optimierungspotenzialen sowie in der Schaffung nachhaltiger Rahmenbedingungen.
1.
Festlegung von Bereichen,
für die die Gefährdungsbeurteilung durchgeführt
werden soll
2.
Erhebung von psychischen
Belastungen bei der Arbeit
3.
Beurteilung von
psychischen Belastungen
4.
Ableitung und Umsetzung
von Maßnahmen (falls
erforderlich)
5.
Kontrolle der Wirksamkeit
der umgesetzten
Maßnahmen
Nach § 5, Absatz 3, Nr. 6 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) sind alle Arbeitgeber*innen in der Pflicht, Arbeitsplätze auf potenzielle psychische Belastungen zu untersuchen, unabhängig von ihrer Betriebsgröße. Der Gesetzgeber erlaubt Arbeitgeber*innen, diese selbst oder durch qualifiziertes Fachpersonal durchzuführen. Wichtig dabei ist aber, dass die Vorgehensweise umfassend dokumentiert wird und Entscheidungen nachvollziehbar sein müssen)
Große Düwelstraße 28
30171 Hannover