Betriebliches Eingliederungs­management

Prävention in Unternehmen
Betriebliches
Eingliederungs­management
Arbeitsunfähigkeit überwinden und nachhaltig vorbeugen!
Fällt ein Mitarbeitender über einen Zeitraum von mehr als sechs Wochen am Stück oder innerhalb eines Jahres krankheitsbedingt aus, ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, dem erkrankten Beschäftigten Maßnahmen zur Wiedereingliederung anzubieten. Mit einem betrieblichen Eingliederungsmanagement werden notwendige Strukturen geschaffen, um Mitarbeitende in dieser Stelle professionell und zielgerichtet dabei zu unterstützen, eine Arbeitsunfähigkeit zu überwinden und erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen.

Rechtsgrundlage für das Betriebliche Eingliederungsmanagement ist das Sozialgesetzbuch 9 (SGB IX) – speziell §167 SGB IX. Ziel ist es, Arbeitnehmer nach längeren krankheitsbedingten Ausfällen eine reibungslose Rückkehr in den Betrieb zu ermöglichen und die Erwerbsfähigkeit zu erhalten. Inhalte sind Leistungen zur Teilhabe, Leistungen zur medizinischen Rehabilitation sowie begleitende Hilfe im Arbeitskontext.

Wer also beispielsweise in einem Zeitraum von 12 Monaten mehr als 6 Wochen arbeitsunfähig ist, dem müssen Maßnahmen zur Betrieblichen Eingliederung angeboten werden. Diese 6 Wochen können sich auch aus mehreren kürzeren Ausfallzeiten ergeben. Aus Arbeitgebersicht ist es Pflicht BEM Strukturen für alle Mitarbeitenden anzubieten – für die Beschäftigten ist das Angebot hingegen freiwillig.

Unser Vorgehen.

Unternehmen stellt die Entwicklung und die nachhaltige Umsetzung einer Strategie zur Wiedereingliederung oftmals vor große Herausforderungen.

An dieser Stelle stehen Ihnen unsere zertifizierten und erfahrenden BEM-Berater zur Seite. Wir unterstützen Sie bei der rechtsicheren Umsetzung: Von der Entwicklung und Implementierung einer individuellen Strategie über die Analyse des Arbeitsunfähigkeitsgeschehens und der qualitativen Beratung Ihrer Mitarbeitenden bis hin zur Evaluation des Eingliederungsprozesses.

1. Strategie­entwicklung


Aufbau einer nachhaltigen BEM-Struktur, Betrachtung möglicher Belastungsfaktoren anhand vorheriger Analysen, Schaffung eines algemeingültigen Gesundheitsverständnisses, Abschluss einer einschlägigen Betriebsvereinbarung (Datenschutz, Vorgehen)

2. AU-Daten­analyse


Sichtung einrichtungsspezifischer Krankendaten, Beantragung des Gesundheitsberichtes (GK), Aufschluss über die mittlere Erkrankungsdauer pro Krankheitsfall sowie die häufigsten Erkrankungsbilder

3. BEM-Angebot


Sofern ein BEM-Fall vorliegt: Gesetzlich vorgeschriebene Informierung der Mitarbeitervertretung, Einladung zum BEM-Verfahren (Protokollierung der Zu- oder Absage des Mitarbeitenden)

4. Situationserhebung


Situationsanalyse: Arbeitssituation (Zusammenarbeit, Vorgesetztenverhalten etc.) sowie dessen Auswirkungen auf die Gesundheit, Beleuchtung des privaten Umfelds, gemeinsames Ausarbeiten wirksamer Entlastungsstrategien (Planung der Wiedereingliederung)

5. Umsetzung


Angebot situationsspezifischer Maßnahmen, regelmäßige Feedbackgespräche mit persönlichem BEM-Berater

6. Abschluss


Persönliches Abschlussgespräch, Evaluation des individuellen BEM-Verfahrens

Vorteile eines externen BEM durch B2Bfit.

Beratung durch zertifizierte und erfahrene Experten
Neutralität und Objektivität gegenüber der spezifischen Situation Ihrer Arbeitnehmer*innen
Einsparung von Kosten durch die Ausbildung und Abstellung von eigenem Personal
Rechtssichere Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben
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