Rechtsgrundlage für das Betriebliche Eingliederungsmanagement ist das Sozialgesetzbuch 9 (SGB IX) – speziell §167 SGB IX. Ziel ist es, Arbeitnehmer nach längeren krankheitsbedingten Ausfällen eine reibungslose Rückkehr in den Betrieb zu ermöglichen und die Erwerbsfähigkeit zu erhalten. Inhalte sind Leistungen zur Teilhabe, Leistungen zur medizinischen Rehabilitation sowie begleitende Hilfe im Arbeitskontext.
Wer also beispielsweise in einem Zeitraum von 12 Monaten mehr als 6 Wochen arbeitsunfähig ist, dem müssen Maßnahmen zur Betrieblichen Eingliederung angeboten werden. Diese 6 Wochen können sich auch aus mehreren kürzeren Ausfallzeiten ergeben. Aus Arbeitgebersicht ist es Pflicht BEM Strukturen für alle Mitarbeitenden anzubieten – für die Beschäftigten ist das Angebot hingegen freiwillig.
Unternehmen stellt die Entwicklung und die nachhaltige Umsetzung einer Strategie zur Wiedereingliederung oftmals vor große Herausforderungen.
An dieser Stelle stehen Ihnen unsere zertifizierten und erfahrenden BEM-Berater zur Seite. Wir unterstützen Sie bei der rechtsicheren Umsetzung: Von der Entwicklung und Implementierung einer individuellen Strategie über die Analyse des Arbeitsunfähigkeitsgeschehens und der qualitativen Beratung Ihrer Mitarbeitenden bis hin zur Evaluation des Eingliederungsprozesses.
1. Strategieentwicklung
Aufbau einer nachhaltigen BEM-Struktur, Betrachtung möglicher Belastungsfaktoren anhand vorheriger Analysen, Schaffung eines algemeingültigen Gesundheitsverständnisses, Abschluss einer einschlägigen Betriebsvereinbarung (Datenschutz, Vorgehen)
2. AU-Datenanalyse
Sichtung einrichtungsspezifischer Krankendaten, Beantragung des Gesundheitsberichtes (GK), Aufschluss über die mittlere Erkrankungsdauer pro Krankheitsfall sowie die häufigsten Erkrankungsbilder
3. BEM-Angebot
Sofern ein BEM-Fall vorliegt: Gesetzlich vorgeschriebene Informierung der Mitarbeitervertretung, Einladung zum BEM-Verfahren (Protokollierung der Zu- oder Absage des Mitarbeitenden)
4. Situationserhebung
Situationsanalyse: Arbeitssituation (Zusammenarbeit, Vorgesetztenverhalten etc.) sowie dessen Auswirkungen auf die Gesundheit, Beleuchtung des privaten Umfelds, gemeinsames Ausarbeiten wirksamer Entlastungsstrategien (Planung der Wiedereingliederung)
5. Umsetzung
Angebot situationsspezifischer Maßnahmen, regelmäßige Feedbackgespräche mit persönlichem BEM-Berater
6. Abschluss
Persönliches Abschlussgespräch, Evaluation des individuellen BEM-Verfahrens
Große Düwelstraße 28
30171 Hannover